Der Trauerfall

Erste Schritte

Wenn ein Sterbefall zuhause eintritt, muss zunächst ein Haus- oder Notarzt verständigt werden. Bis dieser eingetroffen ist und den Tod festgestellt hat, nehmen Sie bitte keine Veränderungen an der verstorbenen Person vor. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Hierzu benötigt er den Personalausweis der ggf. andere Papiere zur Identifizierung der/des Verstorbenen. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim unternimmt die Hausverwaltung diese ersten Schritte.

Nun können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir sind rund um die Uhr für Sie unter 0911 64 45 64 erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen. In diesen schweren Stunden stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sowohl bei Ihnen zuhause, als auch in unseren Geschäftsräumen (Castellstr. 69). Dank unserer jahrzehntelangen Berufserfahrung ist uns eine pietätvolle Betreuung selbstverständlich.

Entgegen der weitläufigen Meinung, hat jeder das Recht das Bestattungsunternehmen seines Vertrauens in jeder Stadt und Gemeinde frei zu wählen. Durch diese Wahl entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil bei den hoheitlichen Gebühren (Friedhofs- und Grabgebühren). Diese Gebühren werden von der zuständigen Stadt oder Gemeinde in einer einheitlichen Gebhührensatzung festgelegt und unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden, erhoben.

Folgende Unterlagen benötigen wir zur Beurkundung des Sterbefalles:

Bei Ledigen
• Geburtsurkunde

Bei Verheirateten
• Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

Bei Verwitweten
• Heiratsurkunde
• Sterbeurkunde des vestorbenen Ehepartners

Bei Geschiedenen
• Heiratsurkunde
• Amtl. Nachweis über rechtskräftige Scheidung

Darüber hinaus werden noch benötigt
• Todesbescheinigung
• Personalausweis
• Grabbrief
• Rentennummern
• Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
• Schwerbehindertenausweis

 

24 Stunden erreichbar

Telefon 0911 64 45 64